Sitzungen werden nur nach Terminvereinbarung angeboten.
Bitte sagen Sie mir gegebenenfalls frühzeitig (2 Werktage) vor dem geplanten Termin ab, damit der Termin noch anderweitig vergeben werden kann. Ich bitte um Verständnis, dass ich im Fall von Nichterscheinen, oder wenn der Termin binnen genannter Frist nicht mehr vergeben werden konnte, ein Ausfallhonorar in Höhe der geplanten Sitzungsdauer in Rechnung stellen muss.
Im Einzelsetting werden pro Therapieeinheit € 110,- (ÖGK) oder 120,- (andere Kassen) verrechnet.
Für Supervision, Gruppen und Teams werden individuelle Vereinbarungen getroffen.
Nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG ist für Psychotherapie keine Umsatzsteuer zu bezahlen.
Gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG stelle ich auch für Supervision keine Umsatzsteuer in Rechnung.
Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss beantragen. Je nach Kasse werden aktuell zwischen € 33,70 und € 78,- pro Stunde rückerstattet. Hierzu muss zwischen 1. und 2. Termin eine ärztliche Bestätigung eingeholt und dem Antrag beigelegt werden!
Die Dauer einer Therapieeinheit beträgt 50 Minuten.
Gruppentherapie und Gruppensupervision erfolgen in Doppelstunden zu 90 Minuten.
Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand: Bezirksgericht Innsbruck | Brunecker Straße 3 | 6020 Innsbruck
Kosten der Rechtsdurchsetzung: Der säumige Vertragspartner hat auch außergerichtliche Kosten anwaltlicher Vertretung zu tragen.
Mahnkosten: Im Fall von Zahlungsverzug werden pro Mahnung € 10,- verrechnet.
Verzugszinsen: 5% p.a.