Termine werden nur nach Terminvereinbarung angeboten.
Bitte sagen Sie einen Termin bis 48 Stunden vorher ab, damit er anderweitig vergeben werden kann.
Bei Nichterscheinen wie auch bei Terminabsage innerhalb genannter Frist, kann ein Ausfallhonorar in Höhe der geplanten Sitzungsdauer in Rechnung gestellt werden.
Nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG stelle ich für Psychotherapie keine Umsatzsteuer in Rechnung.
Gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG stelle ich auch für Supervision keine Umsatzsteuer in Rechnung.
Der übliche Stundensatz für Psychotherapie beträgt in Tirol zwischen 100 und 160 Euro.
Da ich in Ausbildung unter Supervision behandle, leisten die Krankenkassen keinen Kostenersatz.
Deshalb biete ich reduzierte Stundensätze an:
Im Einzelsetting werden pro Therapieeinheit € 75,- verrechnet.
Im Paarsetting werden pro Therapieeinheit € 85,- verrechnet.
Für Teams und Gruppen werden individuelle Vereinbarungen getroffen.
Die Dauer einer Therapieeinheit beträgt 50 Minuten.
Gruppentherapie erfolgt in Doppelstunden zu 90 Minuten.
Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand: Bezirksgericht Innsbruck | Brunecker Straße 3 | 6020 Innsbruck
Kosten der Rechtsdurchsetzung: Der säumige Vertragspartner hat auch außergerichtliche Kosten anwaltlicher Vertretung zu tragen.
Mahnkosten: Im Fall von Zahlungsverzug werden pro Mahnung € 15,- verrechnet.
Verzugszinsen: 5% p.a.